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Die Krankenversicherung ist eine Einrichtung, die dafür zuständig ist, eine Person gegen das finanzielle Risiko der Pflege im Krankheitsfall abzusichern sowie ein Mindesteinkommen zu gewährleisten, wenn die Erkrankung die Person arbeitsunfähig macht.

In den meisten westlichen Ländern wird ein großer Teil der Krankenversicherung vom Staat übernommen. Dies ist eine der grundlegenden Komponenten der sozialen Sicherheit und gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 eine Pflicht des Staates.

Es besteht auch die Möglichkeit, sich alternativ oder zusätzlich für den Krankheits- oder Pflegefall abzusichern. Hier gibt es oft Modelle, die auch als Mittel des sozialen Ausgleichs nach öffentlichem Recht als Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) organisiert sind und zumeist die gesamte oder den größeren Teil der Bevölkerung umfassen aber auch mit den Angeboten privatrechtlicher Versicherungen (PKV) ersetzt oder ergänzt werden können.

Bei einem öffentlichen Krankenversicherungssystem folgt die vom Versicherten gezahlte Versicherungsprämie nicht unbedingt den Regeln der reinen Versicherung und beruht möglicherweise nicht allein auf dem Risiko. Tatsächlich erfüllt das öffentliche System sowohl eine reine Versicherungsfunktion als auch eine Verteilungsfunktion, bei der die Wohlhabenderen die Versicherung der Benachteiligten bezahlen.

GKV

Von den gesetzliche Krankenkassen werden die Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach Maßgabe des SGB V wahrgenommen. Die GKV ist grundsätzlich eine verpflichtende Versicherung für alle Personen in Deutschland, die als nicht versicherungsfrei eingestuft werden. Die Mitgliedschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen auch freiwillig erworben werden.

Eine Krankenkasse als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung regelt ihren Haushalt eigenverantwortlich. Sie muss dabei gesetzgeberische Leistungsvorgaben erfüllen (Pflichtleistungen) und darf in einigen Fällen darüber hinausgehen (Satzungsleistungen).

Kassenarten

Die Unterscheidung zwischen primären Trägern (sog. Primärkassen) und Ersatzkassen hat heute aus Sicht der Versicherten keine Bedeutung mehr, denn für Versicherte gibt es nach § 175 SGB V ein Kassenwahlrecht.

1991 gab es 1.209 Krankenkassen, 1993 insgesamt 1.367 und am 1. Januar 2019 insgesamt 109 Krankenkassen, davon 84 Betriebskrankenkassen.

Mitglieder

Insgesamt sind rund 74 Millionen in der GKV versichert (Juli 2022). Die Versicherten verteilen sich wie folgt auf diese Versicherungsarten (Stand 2021):

Im Jahr 2011 waren laut Statistischem Bundesamt 137.000 Personen in Deutschland nicht krankenversichert und hatten auch sonst keinen Anspruch auf Krankenversorgung. Nachdem die Zahl der nicht versicherten Personen im Jahr 2015 auf 79.000 gesunken war, stieg sie bis 2019 auf 143.000 an.

Kosten

Der Beitrag von 14,6 % (Stand 2019) wird von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in etwa paritätisch finanziert. Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der der Krankenkassenbeitrag erhoben wird, liegt 2022 bei 4.837,50 Euro.

Im Jahr 2013 betrugen die Ausgaben der GKV etwa 190 Milliarden Euro und im Jahr 2017 waren es knapp 230 Milliarden Euro. Die Verwaltungskosten liegen um 5%.

Die Verwaltungsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen betrugen 2008 8,3 Milliarden Euro und verteilten sich wie folgt: Es entfielen 5,3 Mrd. Euro auf die Personalkosten der etwa 140.000 Mitarbeiter, 569 Mio. Euro für Pensionen, Zusatzrenten und Altersversorgung, 545 Mio. Euro für Beiträge an Krankenkassenverbände und Vereine, 131 Mio. Euro für Werbung sowie 100 Mio. Euro für Reisekosten.

PKV

Im deutschen Gesundheitswesen ist eine private Krankenversicherung (PKV) sowohl ergänzend als auch anstelle der gesetzlichen Krankenversicherung möglich (zweigliedriges oder duales Krankenversicherungssystem).
Im Jahr 2021 bestanden in Deutschland nach Verbandsangaben 8,7 Millionen private Krankenvollversicherungen und 28,4 Millionen Zusatzversicherungen.